AGB


Geschäftsbedingungen (AGB) der SEWICON-Group, einer Marke der Challenge Business Consult GmbH

  

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Challenge Business Consult GmbH, O’Brien Strasse 2, D-91126 Schwabach (nachfolgend „SEWICON-Group“) und ihren Kunden hinsichtlich der von SEWICON-Group angebotenen Dienstleistungen und IoT-Produkte.
1.2 Die AGB gelten für alle Leistungen im Bereich Business Development, insbesondere im Kontext von Energie und Umweltschutz, Smart Cities, Industrie 4.0, Landwirtschaft und Wasserschutz.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SEWICON-Group ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.


2. Leistungen der SEWICON-Group

2.1 SEWICON-Group bietet ihren Kunden Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie IoT-Produkte im Bereich Business Development an, die insbesondere in den folgenden Bereichen Anwendung finden:
– Entwicklung und Umsetzung von Smart-City-KonzeptenBeratung und Implementierung von Industrie 4.0-Lösungen
– Innovations- und Technologiemanagement in der Landwirtschaft
– Strategieberatung und Projektmanagement im Energiesektor
– Umwelttechnologien und nachhaltige Lösungen zur Ressourcenschonung
– Wasserschutz durch intelligente Monitoring- und Steuerungssysteme

2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus individuellen Verträgen, Auftragsbestätigungen oder einer schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
2.3 SEWICON-Group behält sich das Recht vor, Leistungen durch externe Experten oder Partnerunternehmen erbringen zu lassen
2.4 SEWICON-Group ist berechtigt, ihre Dienstleistungen und Technologien weiterzuentwickeln und an neue gesetzliche oder technologische Anforderungen anzupassen.


3. Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag zwischen SEWICON-Group und dem Kunden kommt durch eine schriftliche Annahme eines Angebots oder durch eine schriftliche Bestätigung des Kundenauftrags zustande.
3.2 Alle Angebote von SEWICON-Group sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.3 Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen eines Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung der Leistungen und IoT-Produkte richtet sich nach der im Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisliste.
4.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist SEWICON-Group berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Zusätzlich behält sich SEWICON-Group das Recht vor, weitere Mahngebühren und Inkassokosten geltend zu machen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


5. Leistungszeit, Verzögerungen und höhere Gewalt

5.1 Die vereinbarten Leistungsfristen beginnen erst, wenn der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbracht hat und eine ggf. vereinbarte Anzahlung bei SEWICON-Group eingegangen ist.
5.2 Verzögerungen, die durch nicht von SEWICON-Group zu vertretende Umstände entstehen (z. B. Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streiks, technische Störungen), berechtigen SEWICON-Group zur entsprechenden Verlängerung der Leistungszeit.


6. Haftung und Gewährleistung

6.1 SEWICON-Group haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.2 SEWICON-Group haftet nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.
6.3 Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung oder Lieferung geltend gemacht werden.


7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 SEWICON-Group verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
7.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen.


8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß trotz Mahnung nicht abstellt.


9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schwabach.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: Februar 2025